Da es keine einheitliche Regelung bezüglich der Veröffentlichung von Gemeinderatssitzungs-protokollen aufgrund der Datenschutzgrundverordnung gibt, werden Diese derzeit nicht online gestellt. Es steht jedoch nach § 60 Abs. 6 der steiermärkischen Gemeindeordnung jedermann frei, in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen während der Amtsstunden Einsicht zu nehmen.
Gemeinde Michaelerberg-Pruggern, Pruggern 96, A-8965 Michaelerberg-Pruggern
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